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1.  Grundlagenermittlungen

Die Fachplanung beginnt mit der Grundlagenermittlung. Dabei klären wir gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner die Aufgabestellung der technischen Ausrüstung in technischer und wirtschaftlichen Grundsatzfragen.


2.  Vorplanung

In der Vorplanungsphase bringen wir die Ergebnisse der Grundlagenermittlung mit den Wünschen des Auftraggebers und des Objektplaners in Einklang. Wir erarbeiten dazu ein Planungskonzept mit einer überschlägigen Auslegung der wichtigsten Systeme und Anlagenteile. Danach erarbeiten wir verschiedene Lösungsmöglichkeiten und stellen diese in skizzenhafter Darstellung zusammen mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnungen dem Auftraggeber bzw. dem Objektplaner vor. Mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten prüfen wir in Vorverhandlungen die Genehmigungsfähigkeit der Anlage. Am Ende der Vorplanung erfolgt eine Kostenschätzung.


3.  Entwurfplanung

In der Entwurfplanungsphase durcharbeiten wir schrittweise das in der Vorplanungsphase erarbeitete Planungskonzept unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf. Während dieser Phase erfolgt die Berechnung und Bemessung sowie die zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung. Wir führen Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen mit Behörden, Ämtern und Versorgungsunternehmen. Für die Tragwerksplanung erarbeiten wir notwendige Lastangaben und stimmen die notwendigen Durchführungen ab. Mit der Vorlagen der Entwurfsplanung zur Zustimmung werden auch eine Anlagenbeschreibung und eine Kostenberechnung eingereicht.


4.  Genehmigungsplanung

Im Verlauf der Genehmigungsplanung erarbeiten wir Vorlagen für die nach den öffentlichenrechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen bzw. Zustimmungen einschließlich der Ausarbeitung von Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen. Die dafür notwendigen Verhandlungen mit Behörden und Ämtern werden von uns übernommen. Im Anschluss aktualisieren und vervollständigen wir die Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen der Entwurfsplanung unter Beachtung der Ergebnisse der Genehmigungsplanung.


5.  Ausführungsplanung

ment Nach der Genehmigung der Entwurfplanung beginnen wir mit der Ausführungsplanung. Dabei werden aus den Ergebnissen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung die wesentlichen Details für die Bauausführung erarbeitet. Wir erstellen dafür Verteilerstromkreislisten und klären die zur Ausführung des Bauvorhabens notwendigen technischen Details. In dieser Leistungsphase wird eine Dimensionierung aller Anlagenteile durchgeführt und in die Planungsunterlagen eingetragen.


6.  Vorbereitung der Vergabe

Nach der Genehmigung der Ausführungsplanung erstellen wir eine Leistungsbeschreibung in Form eines Leistungsverzeichnisses nach Leistungsbereichen mit genauen Mengenaufstellungen. Dieses Leistungsverzeichnisse werden an verschiedene Firmen gesandt um Angebote über die auszuführenden Arbeiten und Anlagenteile einzuholen.


7.  Mitwirken bei der Vergabe

Nach dem Eingang der Angebote erfolgt eine fachtechnisch und wirtschaftliche Auswertung sowie eine rechnerische Prüfung. Anschließend erstellen wir einen Preisspiegel nach Teilleistungen und erstellen einen Vorgabevorschlag.


8.  Objektüberwachung (Fachbauleitung)

Das Bauvorhaben beginnt. In der Phase der Fachbauleitung steuern und kontrollieren wir den Bauablauf und den Baufortschritt. Wir überwachen die Arbeiten an den einzelnen Anlagenteile koordinieren die ausführenden Firmen und kontrollieren die Einhaltung des Zeitplanes. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer ermitteln wir die ausgeschriebenen, installierten Massen einem Aufmass und prüfen danach die eingegangenen Rechnungen, die wir dem Auftraggeber zur Zahlung weiterleiten.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens führen wir eine Fachabnahme durch und kontrollieren die Beseitigung von eventuellen Mängel bis zur Übergabe eines mängelfreien Bauobjektes. Die zum Bauvorhaben gehörenden Revisionszeichnungen, Protokolle, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle und Einweisungsunterlagen werden dem Auftraggeber übergeben. Nach Prüfung aller Auftragnehmer – Schlussrechnungen erarbeiten wir die Kostenfeststellung auf Grund der abgerechneten Bauleistung.

 
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